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ex(Celle)nt nachhaltig

Über uns

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.celler-badeland.de veröffentlichten Webseite des Celler Badelandes, ein Unternehmen der Stadtwerke Celle GmbH.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) nicht vereinbar.

 

Unsere Website wird derzeit auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit umgebaut
Wir arbeiten derzeit an einem Relaunch für eine neue, benutzerfreundliche Website. Im Zuge dessen optimieren wir die Seiten auch hinsichtlich der Barrierefreiheit und werden dazu anschließend eine umfassende Erklärung veröffentlichen.

Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellstmöglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Stadtwerke Celle GmbH
Markt 14-16
29221 Celle
marketing@stadtwerke-celle.de

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de 

Diese Erklärung wurde am 25.02.2025 erstellt.