Hygieneplan -
Schwimmhalle / Celler Badeland
Allgemein
Jeder Besucher der Schwimmhalle hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Dazu gehört auch die Einhaltung des allgemeinen geforderten Abstandsgebots. Verstöße werden mit Hausverboten geahndet.
Es sei noch einmal betont, dass es in dieser Freizeiteinrichtung in hohem Maße auf die eigenverantwortliche Einhaltung der Abstandsregeln durch jeden einzelnen Nutzer ankommt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist im Bereich der Eingangshalle und der Umkleide zu tragen..
Kassenbereich
- Einlassbegrenzung über Kassen-/Drehkreuzsystem auf max. 220 Besucher gleichzeitig. Ermittlung über Bäder-Pandemieplan DGfdB Version 3.0. (859 m² Wasserfläche, Personenbelastung 75 % nach DIN 19643-1)
- Mund-Nase-Schutz im Ein-und Ausgangsbereich / Kassenbereich bis zur Umkleide
- Abstandsmarkierungen vor der Kasse/Kassenautomat und bei Ein- und Ausgängen.
- Kontaktlose Bezahlung bevorzugt.
- Spuckschutz für Kasse.
- Unterstützung im Kassenbereich durch Einsatz von Sicherheitsdienst.
- Desinfektionsspender im Zugangsbereich zur Eingangshalle.
- Keine Ausgabe von Leihbadewäsche.
- Nutzung der Fahrstühle nur für 1 Person.
Umkleide- und Duschen
- Die Barfuß- und Sanitärbereiche werden mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert. Hierbei wird ein Desinfektionsreiniger verwendet (Reinigungspläne sind ausgehängt).
- Mund-Nase-Schutz ist bis zum Umkleidebereich und beim Verlassen des Bades zu tragen
- Hinweisschilder im Umkleidebereich zu Abstandsregelungen.
- Reduzierung der Umkleideschränke zur Wahrung der Abstandsregel.
- Nutzung der Duschen nur für begrenzte Anzahl von Badegästen möglich.
- Einzelumkleidekabinen sind freigegeben.
- Sammelumkleiden zur Nutzung mit begrenzter Personenanzahl.
- Reduzierung von Urinalen zur Wahrung der Abstandsregel.
- Toilettennutzung nur für begrenzte Personenanzahl.
- Permanente Anwesenheit einer Reinigungskraft im Umkleide-/Duschbereich.
Schwimmbecken
- Doppel-Bahnentrennung mit Einbahnstraßenprinzip im 50 m Becken.
- Außerbetriebnahme von Wasserpilz, Wasserfontäne, Bodenbrodler, Infrarotkabine.
- Abstandsmarkierungen und Hinweisschilder an den Rutschen.
- Aufsichtspflicht und Kontrolle der Abstandsregel in den Schwimmbecken durch Schwimmmeister.
- Aufsichtspflicht und Kontrolle der Abstandsregel bei Nutzung der Liegen im Beckenumgang.
(Reduzierung der Anzahl von Liegen, um Abstandsregel zu wahren.)
- Desinfektionsspender am Schwimmmeisteraufsichtsraum für Personal und Badegäste.
- Bistro am Spiel- und Spaßbecken geöffnet. (Trennung von Freibad- und Hallenbadgästen, Abstandsregeln durch Beschilderung, Desinfektionsspender am Ausgabetresen)
- Vereinsschwimmen unter Auflagen des DSV-Leitfaden auf einer Doppelbahn möglich.
(Teilnehmerbegrenzung, Abstandsregel, An- und Abmeldung an der Kasse)
Hygieneplan -
Sauna / Celler Badeland
Allgemeines
Jeder Besucher der Sauna hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
Dazu gehört auch die Einhaltung des allgemeinen geforderten Abstandsgebots. Verstöße werden mit Hausverboten geahndet.
Es sei noch einmal betont, dass es in dieser Freizeiteinrichtung in hohem Maße auf die eigenverantwortliche Einhaltung der Abstandsregeln durch jeden einzelnen Nutzer ankommt. Es besteht eine Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes von der Eingangshalle bis zur Umkleide. In der Sauna/Ruheräume besteht keine Maskenpflicht. Zutritt nur für Personen ohne Grippesymptome und Fieber.
Saunabereich
Einlassbegrenzung über Kassen-/Drehkreuzsystem auf max. 35 Besucher gleichzeitig. Ermittlung über Bäder-Pandemieplan des Deutschen Sauna-Bundes.
- Außerbetriebnahme von Dampfbäder, Feuchtraum-Saunen und Eisbrunnen.
- Solarien bleiben geschlossen.
- Aufenthalt in den Schwitzkabinen nur für begrenzte Personenanzahl.
- Keine Ausgabe von Salzpeeling, Saunacreme, Saunahonig, Obst und Gemüse.
- Während der Aufgussdurchführung wird auf das Wedeln, mit Tüchern oder anderen Utensilien, verzichtet.
- Aufsichtspflicht und Kontrolle der Abstandsregelung bei Nutzung von Liegen im Ruhe.- und Außenbereich.
(Reduzierung der Anzahl von Liegen, um Abstandsregel zu wahren)
- Keine Ausgabe von Decken für die Ruheliegen.
- Liegeflächen mit ausreichend großer Handtücher auslegen.
- Abstandsmarkierungen und Hinweisschilder an den Getränkeautomaten.
- Am Wasserspender nur eigene Kunststoff-Getränkebecher verwenden.
- Keine Ausgabe von Leih-Kunststoffbecher.
- Umkleiden zur Nutzung mit begrenzter Personenanzahl.
- Reduzierung der Umkleideschränke zur Wahrung der Abstandsregel.
- Nutzung der Duschen nur für begrenzte Anzahl von Saunagästen möglich.
- WC-Anlagen nur für 1 Person.
- Liegeflächen mit ausreichend großer Handtücher auslegen.
- Aufsichtspflicht und Abstandsregel in der Sauna durch Saunameister/in.
Hygieneplan -
Gesundheits- und Wellnessbereich / Celler Badeland
- Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht für Mitarbeiter und Kunden. (Hinweisschilder im Zugangsbereich)
- Behandlung nur nach Terminvergabe.
- Voraussetzung für eine Behandlung ist die Dokumentation der Kontaktdaten.
- Händedesinfektion des Kunden bei Betreten der Praxis.
- Händedesinfektion des Therapeuten vor und nach jedem Kunden und Kundin.
- Aufenthalt im Wartebereich für max. 4 Personen. (Hinweisschilder zur Wahrung der Abstandsregeln.)
- WC-Anlagen Zugang nur für 1 Person.
- Massageliegen werden bei jedem Kunden mit einem neuen Laken und neuem Papier bei Kopfstütze ausgestattet.
- Es werden keine Wellnessmassagen angeboten, die eine Gesichtsbehandlung beinhalten.
- Solarium bleibt geschlossen.
- Bezahlung mit kontaktloser Kartenzahlung wünschenswert.
Hygieneplan -
Freibad 77er Str. / Celler Badeland
Allgemeines
Jeder Besucher des Freibades hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Dazu gehört auch die Einhaltung des allgemeinen geforderten Abstandsgebots. Verstöße werden mit Platzverweisen geahndet.
Es sei noch einmal betont, dass es in dieser Freizeiteinrichtung in hohem Maße auf die eigenverantwortliche Einhaltung der Abstandsregeln durch jeden einzelnen Nutzer ankommt. Es besteht keine Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes im Freibad.
Kassenbereich
- Einlassbegrenzung über Kassen-/Drehkreuzsystem auf zunächst max. 850 Besucher gleichzeitig. Ermittlung über Bäder-Pandemieplan DGfdB. (1.400 m² Wasserfläche, ca. 20.000 m² Liegefläche, Option Ergänzung Bäder-Pandemieplan DGfdB Version 3.0/Verhältnis 1:3)
- Abstandsmarkierungen vor der Freibadkasse und bei Ein- und Ausgängen.
- Spuckschutz für Freibadkasse.
- Unterstützung im Kassenbereich durch Einsatz von Sicherheitsdienst.
- Desinfektionsspender im Zugangsbereich zum Freibad.
Umkleide- und Duschen
- Die Barfuß- und Sanitärbereiche werden mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert. Hierbei wird ein Desinfektionsreiniger verwendet.
- Hinweisschilder im Umkleidebereich zu Abstandsregelungen.
- Reduzierung der Umkleideschränke zur Wahrung der Abstandsregel.
- Freigabe der Einzelduschkabinen Männer/Frauen. (je 3 Einzelkabinen)
- Einzelumkleidekabinen sind freigegeben.
- Sammelumkleiden sind gesperrt.
- Reduzierung von Urinalen zur Wahrung der Abstandsregel.
- Hinweisschilder im Toilettenbereich zur Wahrung der Abstandsregel. (Einbahnstraßenprinzip)
- Permanente Anwesenheit einer Reinigungskraft im Umkleide-/Duschbereich.
Schwimmbecken
- Doppel-Bahnentrennung mit Einbahnstraßenprinzip im 50 m Becken.
- Außerbetriebnahme von Wasserfontäne.
- Abstandsmarkierungen und Hinweisschilder an den Rutschen.
- Abstandsmarkierungen und Hinweisschilder an Durchschreitebecken/Außenduschen.
- Aufsichtspflicht und Kontrolle der Abstandsregel im Schwimmbecken durch Schwimmmeister.
- Aufsichtspflicht und Kontrolle der Abstandsregel auf der Terrasse am Schwimmerbecken. (Reduzierung der Anzahl von Liegen, um Abstandsregel zu wahren.)
- Aufsichtspflicht und Kontrolle der Abstandsregel auf der Liegewiese durch Schwimmmeister und Sicherheitsdienst. (Hinweisschilder)
- Desinfektionsspender am Schwimmmeisteraufsichtsraum für Personal und Badegäste.
- Vereinsschwimmen unter Auflagen des DSV-Leitfaden auf einer Doppelbahn möglich.
(Teilnehmerbegrenzung, Abstandsregel, An- und Abmeldung an der Kasse)
Stadtwerke Celle GmbH
Magnusstraße 2
29221 Celle
Tel. (0 51 41) 9 51 93 - 0
Fax (0 51 41) 9 51 93 - 19